Barrierefreiheitserklärung
Hier finden Sie die Barrierefreiheitserklärung der Webseite leihhaus.de. Bei Fragen oder Anregungen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
This page is only available in German. The German version is legally binding.
Grüne’s Leihhäuser GmbH & Co. KG möchte, dass alle Menschen die Website leihhaus.de nutzen können, unabhängig von Einschränkungen oder der verwendeten Technik. Diese Erklärung gilt für die Website leihhaus.de in deutscher, englischer und türkischer Sprache.
Grundlage
Maßstab sind das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) mit der zugehörigen Verordnung (BFSGV) sowie die europäische Norm EN 301 549, die für Websites auf die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 verweist. Wir richten uns nach der aktuelleren Fassung WCAG 2.2 in der Konformitätsstufe AA.
Beschreibung unserer Dienstleistung
Grüne’s Leihhäuser ist ein Pfandhaus mit Filialen in mehreren deutschen Städten. Auf leihhaus.de informieren wir über den Pfandkredit, also ein Darlehen gegen Hinterlegung eines Wertgegenstands wie Schmuck, Gold, Uhren oder Technik. Sie finden dort die Filialen mit Adressen und Öffnungszeiten, einen Rechner für eine erste Orientierung zum Pfandkredit, die Termine unserer Versteigerungen und die gesetzlich vorgeschriebenen Versteigerungsanzeigen.
Über das Formular „Darlehensanfrage“ können Sie uns einen Gegenstand beschreiben und Fotos senden. Die Anfrage ist unverbindlich. Der Pfandkreditvertrag selbst wird ausschließlich persönlich in der Filiale geschlossen, nachdem der Gegenstand dort geprüft wurde.
Wie wir die Barrierefreiheit umsetzen
- Klare Gliederung mit Überschriften, Navigationsbereichen und einem Link zum Überspringen der Navigation
- Bedienung der Navigation, der Formulare und der aufklappbaren Inhalte mit der Tastatur, mit sichtbarer Markierung des aktuellen Elements
- Formularfelder mit sichtbaren Beschriftungen und verständlichen Fehlermeldungen
- Textalternativen für Bilder, Kennzeichnung von Bildern, die mit KI erstellt wurden
- Ausreichende Farbkontraste für Texte und Bedienelemente
- Darstellung auf Smartphones und Vergrößerung bis 200 Prozent ohne Verlust von Inhalten
- Angabe der Sprache je Seite, damit Vorlesesoftware die richtige Aussprache wählt
Stand der Vereinbarkeit
Die Website ist mit den genannten Anforderungen weitgehend vereinbar. Die folgenden Punkte sind uns bekannt und noch nicht oder nicht vollständig barrierefrei:
- Bildbeschreibungen in Englisch und Türkisch: Ein Teil der Textalternativen für Bilder liegt in der englischen und türkischen Fassung noch auf Deutsch vor. Wir übersetzen sie schrittweise.
- Inhalte von Drittanbietern: Die Karte von Google Maps, das Fenster für die Cookie-Einstellungen (Usercentrics) und die Sicherheitsabfrage im Formular (Cloudflare Turnstile) stammen von externen Anbietern. Ihre Barrierefreiheit können wir nur eingeschränkt beeinflussen. Adressen und Öffnungszeiten der Filialen stehen deshalb immer zusätzlich als Text auf der Seite.
- Leichte Sprache und Gebärdensprache: Inhalte in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache bieten wir derzeit nicht an.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 22. Oktober 2026 erstellt. Grundlage ist eine Selbstbewertung: Die Website wurde mit dem Prüfwerkzeug axe-core gegen die Kriterien der WCAG 2.2 Stufe AA auf repräsentativen Seiten in der Ansicht für Computer und Smartphone geprüft. Die dabei gefundenen Mängel wurden behoben. Wir überprüfen die Website regelmäßig und aktualisieren diese Erklärung bei Änderungen.
Barriere melden
Sind Ihnen Barrieren aufgefallen oder benötigen Sie Informationen in einer anderen Form? Schreiben Sie uns an info@leihhaus.de oder rufen Sie uns an unter +49 (0)40 61 53 87. Gerne beraten wir Sie auch persönlich in jeder Filiale. Wir melden uns so schnell wie möglich bei Ihnen.
Wenn Sie uns per E-Mail schreiben, verarbeiten wir Ihre Angaben, um Ihr Anliegen zu bearbeiten. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.
Schlichtungsverfahren
Wenn Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden sind, können Sie nach § 34 BFSG ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle nach § 16 des Behindertengleichstellungsgesetzes beantragen. Das Verfahren ist für Sie kostenfrei. Informationen und Antragsformulare finden Sie unter www.schlichtungsstelle-bgg.de.
Zuständige Marktüberwachungsbehörde
Für die Überwachung der Barrierefreiheitsanforderungen nach dem BFSG ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) in Magdeburg zuständig.