Gut zu wissen

Häufige Fragen einfach beantwortet.

Alles Wichtige rund um Pfandkredit, Beleihung, Kosten und Versteigerungen. Ihre Frage ist nicht dabei? Kommen Sie einfach in eine Filiale – ohne Termin.

  • Wie lange läuft ein Pfandkredit?

    Ein Pfandkredit bei Grüne’s Leihhäuser läuft drei Monate. Innerhalb dieser Zeit können Sie Ihren Wertgegenstand auslösen oder den Pfandkredit verlängern.

  • Kann ich meinen Pfandkredit verlängern?

    Ja. Sie können Ihren Pfandkredit beliebig oft um weitere drei Monate verlängern. Dafür zahlen Sie die bis dahin angefallenen Zinsen und monatlichen Kosten. Lösen Sie früher aus, zahlen Sie nur für die angefangenen Monate.

  • Was passiert, wenn ich meinen Wertgegenstand nicht auslöse?

    Wenn Sie Ihren Wertgegenstand nicht vor Ablauf der Frist auslösen oder den Pfandkredit verlängern, kommt er nach den Vorgaben der Pfandleiherverordnung in die öffentliche Versteigerung. Ein möglicher Mehrerlös (Pfandüberschuss) wird an Sie ausgezahlt. Bleibt die Versteigerung hinter der Forderung zurück, trägt Grüne’s Leihhäuser den Mindererlös. Sie haften nicht persönlich und es entsteht kein Schufa-Eintrag.

  • Wie wird der Wert meines Gegenstands bestimmt?

    Unsere Pfandleiher bewerten Ihren Wertgegenstand direkt vor Ort. Dabei berücksichtigen sie unter anderem den Zustand, das Alter und den aktuellen Verkaufswert. Auf dieser Grundlage erhalten Sie Ihr Angebot für den Pfandkredit.

  • Muss ich den gesamten möglichen Pfandkredit in Anspruch nehmen?

    Nein. Sie entscheiden selbst, welchen Betrag Sie beleihen möchten. Ergibt die Bewertung zum Beispiel einen möglichen Pfandkredit von 800 Euro, können Sie auch nur 400 Euro in Anspruch nehmen. Damit lassen Sie sich die Möglichkeit einer späteren Nachbeleihung offen.

  • Welche Dokumente benötige ich für einen Pfandkredit?

    Sie benötigen ein gültiges Ausweisdokument mit Ihrer aktuellen Meldeadresse. Beim Personalausweis ist die Adresse bereits enthalten. Wenn Sie einen Reisepass vorlegen, benötigen Sie zusätzlich einen Nachweis Ihrer Meldeadresse, zum Beispiel eine Meldebescheinigung oder einen Aufenthaltstitel.

  • Warum soll ich meine E-Mail-Adresse angeben?

    Über Ihre E-Mail-Adresse können wir Sie benachrichtigen, bevor ein nicht ausgelöstes Pfand in die Versteigerung geht. So haben Sie die Möglichkeit, es vorher auszulösen oder den Pfandkredit zu verlängern.

  • Kann eine andere Person meinen Wertgegenstand für mich auslösen?

    Ja. Eine andere Person kann Ihren Wertgegenstand auslösen, wenn sie den Pfandschein vorlegt. Haben Sie Ihren Pfandschein verloren, kontaktieren Sie uns bitte sofort. Wir sperren den Pfandschein. Danach können nur Sie selbst den Wertgegenstand gegen Vorlage Ihres Ausweises auslösen.

  • Wie funktioniert ein Leihhaus?

    Ein Leihhaus gewährt Ihnen einen kurzfristigen Kredit gegen die Hinterlegung eines Wertgegenstands. Sie bringen den Gegenstand in die Filiale, er wird begutachtet, und Sie erhalten sofort Bargeld – ohne Schufa-Abfrage und ohne Einkommensnachweis. Zahlen Sie das Darlehen innerhalb der Laufzeit samt Zinsen und monatlichen Kosten zurück, bekommen Sie Ihren Gegenstand zurück.

  • Was kann ich im Pfandleihhaus beleihen?

    Beliehen wird alles, was einen stabilen Wiederverkaufswert hat: vor allem Gold- und Silberschmuck, Anlagegold, Münzen, hochwertige Marken-Uhren sowie hochwertige Elektronik. Auch Werkzeug, Musikinstrumente und Haushaltsgeräte kommen infrage. Ob ein Gegenstand angenommen wird, entscheidet die jeweilige Filiale bei der Begutachtung.

  • Was kostet ein Pfandkredit?

    Die Kosten sind gesetzlich geregelt. Für einen Pfandkredit fallen monatlich 1 % Zinsen auf den Darlehensbetrag und monatliche Kosten an. Bis 300 Euro ist deren Höhe durch die Pfandleiherverordnung festgelegt; bei höheren Beträgen berechnet Grüne’s Leihhäuser monatlich 3 % des Darlehensbetrags. Alle Kosten erfahren Sie vor Abschluss und finden sie auf Ihrem Pfandschein.

  • Brauche ich eine Schufa-Auskunft oder einen Einkommensnachweis?

    Nein. Ein Pfandhaus verlangt weder eine Schufa-Auskunft noch einen Einkommensnachweis. Als Sicherheit dient ausschließlich Ihr Pfand. Sie benötigen lediglich einen gültigen Personalausweis oder Reisepass und müssen volljährig sein.

  • Was ist eine SCHUFA-Abfrage und warum verzichten wir darauf?

    Die SCHUFA ist ein Unternehmen, das Informationen darüber sammelt, wie zuverlässig Menschen ihre Rechnungen und Kredite bezahlen. Banken nutzen diese Informationen, um die Kreditwürdigkeit zu prüfen. Viele Menschen machen sich Sorgen, dass ein schlechter SCHUFA-Eintrag dazu führen könnte, dass sie keinen Kredit erhalten.

    Bei Grüne’s Leihhäuser brauchen Sie sich darüber keine Gedanken zu machen. Wir führen keine SCHUFA-Abfrage durch. Denn bei einem Pfandkredit dient Ihr Wertgegenstand als Sicherheit. Entscheidend ist sein Wert, nicht Ihre bisherige Kreditgeschichte.

  • Ist mein Gegenstand sicher verwahrt?

    Ja. Ihr Wertgegenstand wird sachgerecht gelagert, gegen Verlust und Beschädigung versichert und durch moderne Sicherheitstechnik geschützt. Bei fristgerechter Auslösung erhalten Sie ihn im selben Zustand zurück.

  • Worin unterscheidet sich ein Pfandhaus vom Ankauf?

    Beim Pfandkredit bleibt der Gegenstand Ihr Eigentum – Sie können ihn jederzeit innerhalb der Laufzeit zurückholen. Grüne’s ist ein reines Leihhaus: Wir kaufen und verkaufen keine Waren. Nicht ausgelöste Pfänder werden ausschließlich in öffentlichen Versteigerungen verwertet.

  • Was muss ich mitbringen, um etwas zu verpfänden?

    Nur Ihren Wertgegenstand und einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Ein Termin ist nicht nötig, Sie müssen volljährig sein. Bei Technik hilft Zubehör wie Ladegerät oder Originalverpackung, bei Uhren und Taschen erhöhen Box, Papiere und Echtheitsnachweise den Beleihungswert.

Noch Fragen? Wir beraten Sie persönlich.

In unseren Filialen beantworten erfahrene Pfandleiher Ihre Fragen direkt vor Ort – kostenlos und ohne Termin.

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