FAQ – Häufig gestellte Fragen

  • Was kann verpfändet werden?

    Bei uns können Sie Gold- und Silberschmuck, Edelsteine, Goldbarren, Silberbarren, Platin, Münzen, Armbanduhren und anderen werthaltigen Schmuck verpfänden. Zudem beleihen wir Musikinstrumente und, wenn nicht zu alt, auch Küchengeräte, Haushaltsgeräte, Unterhaltungselektronik (Fernseher, Audio und HiFi-Anlagen, Spielkonsolen, Video…), Handys, Tablets, Laptops, Fotoapparate, Videokameras und -zubehör u.v.m….

    Voraussetzung aller Pfänder ist, dass sie sich in Ihrem Eigentum befinden und vollständig bezahlt sein müssen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie ihren Gegenstand bei uns verpfänden können, setzen Sie sich gern mit unseren Kollegen in den Filialen vor Ort in Verbindung, wo Ihnen gerne weitergeholfen wird.

  • Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um einen Pfandkredit aufzunehmen?

    Neben dem Gegenstand, den Sie verpfänden möchten, müssen Sie zudem einen amtlichen und gültigen Lichtbildausweis mitbringen. Selbstverständlich ist uns Datenschutz sehr wichtig und Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.

  • Wann ist die Barauszahlung möglich?

    Das Pfand wird vor Ort von unseren fachkundigen Mitarbeitern geschätzt und das Darlehen sofort in Form von Bargeld ausgezahlt. Dazu erhalten Sie einen Pfandschein (Pfandkreditvertrag), den Sie bitte sorgfältig aufbewahren.

  • Wie wird die Höhe des Darlehens errechnet?

    Grundlage der Schätzung ist der zu erwartende Erlös bei einer Versteigerung.

    Schmuckstücke werden gewogen, der Edelmetallgehalt gemessen und die Größe und Qualität von Diamanten überprüft. Technische Geräte werden in der Filiale auf ihre Funktionstüchtigkeit und den Zustand überprüft. Auf neuwertige und gut gepflegte Geräte können wir Ihnen ein höheres Darlehen auszahlen.

  • Wann muss ich das Darlehen zurückzahlen?

    Die gesetzliche Frist liegt bei 3 Monaten, Ihr Pfand wird jedoch bei Nichtabholung frühestens nach 6 Monaten versteigert. Sie haben die Möglichkeit, nach Ablauf der Frist Ihre bis dahin angefallenen Zinsen und Gebühren zu entrichten, sodass sich die Laufzeit um weitere 3 Monate verlängert. Diesen Vorgang können Sie beliebig oft wiederholen.

  • Wie hoch sind die monatlichen Zinsen und Gebühren?

    Für jeden angebrochenen Monat werden 1% Zinsen des Darlehensbetrages berechnet. Hinzu kommt eine Gebühr für die Verwahrung und Versicherung des Pfandes, deren Höhe sich nach dem Darlehensbetrag richtet. Die Höhe der Gebühr ergibt sich nach einer Tabelle, welche gesetzlich vorgeschrieben ist:

    • 1,00 € monatlich bei einem Darlehen bis einschließlich 15,00 €
    • 1,50 € monatlich bei einem Darlehen bis einschließlich 30,00 €
    • 2,00 € monatlich bei einem Darlehen bis einschließlich 50,00 €
    • 2,50 € monatlich bei einem Darlehen bis einschließlich 100,00 €
    • 3,50 € monatlich bei einem Darlehen bis einschließlich 150,00 €
    • 4,50 € monatlich bei einem Darlehen bis einschließlich 200,00 €
    • 5,50 € monatlich bei einem Darlehen bis einschließlich 250,00 €
    • 6,50 € monatlich bei einem Darlehen bis einschließlich 300,00 €

    Wir bieten Darlehen bis 15,00 € jedoch wesentlich günstiger an:

    • 0,20 € monatlich bei einem Darlehen bis einschließlich 3,00 €
    • 0,40 € monatlich bei einem Darlehen bis einschließlich 6,00 €
    • 0,70 € monatlich bei einem Darlehen bis einschließlich 9,00 €
    • 0,85 € monatlich bei einem Darlehen bis einschließlich 12,00 €

    Ab einem Darlehen ab 300,00 € berechnen wir 3% des Darlehensbetrages als Gebühr. Die monatlich anfallenden Zinsen und Gebühren sind ebenfalls auf Ihrem Pfandschein vermerkt. Bitte nutzen Sie auch unseren Pfandkreditrechner, um die Höhe Ihrer Zinsen und Gebühren auszurechnen.

  • Wird überprüft, ob Schufa Einträge vorliegen?

    Nein, es werden keine Schufa Einträge von Ihnen überprüft.

  • Was muss ich tun, wenn ich meinen Pfandschein verloren habe?

    Der Pfandschein ist ein sehr wichtiges Dokument, den Sie bitte sorgfältig aufbewahren. Der Pfandschein berechtigt zur Herausgabe des Pfandes, daher kann jeder, der in Besitz Ihres Pfandscheines ist, Ihr Pfand einlösen. Benachrichtigen Sie uns bitte sofort, wenn Ihnen der Pfandschein dennoch verloren geht. Wir setzen im System einen Sperrvermerk, sodass kein Unbefugter Ihr Pfand einlösen kann. Sie können dann Ihr Pfand gegen Vorlage Ihres Ausweises einlösen.

  • Wie sieht es mit Datenschutz aus?

    Ihre Daten werden bei uns entsprechend den gesetzlichen Vorschriften selbstverständlich vertraulich behandelt.

  • Was passiert, wenn ich mein Pfand nicht rechtzeitig einlöse?

    Der Vorteil an einem Pfandkredit ist, dass Sie nicht mit Ihrem Privatvermögen haften, sondern allein mit Ihrem bei uns hinterlegten Pfand. Sollten Sie nicht in der Lage sein, Ihr Pfand einzulösen oder versäumen die Frist, geht Ihr Pfand in eine öffentliche Versteigerung. Ein eventuell anfallender Überschuss liegt drei Jahre lang bei uns für sie zur Abholung bereit, einen eventuellen Verlust trägt das Leihhaus. Bei Nichtabholung Ihres Überschusses wird dieser an den Fiskus des jeweiligen Landes
    abgeführt.

  • Kann ich das Darlehen verlängern?

    Ja, Sie können Ihr Darlehen nach Ablauf der 5 Monate um weitere 5 Monate verlängern. Dazu müssen Sie nur die bis dahin angefallenen Zinsen und Gebühren entrichten. Dies können Sie so lange wiederholen, bis Sie ihr Pfand wieder einlösen möchten.

  • Wie teuer ist eine Verlängerung?

    Bei einer Verlängerung fallen die bis dahin angefallenen Zinsen und Gebühren an. Die Höhe der Beträge sehen Sie auf Ihrem Pfandschein.

  • Kann ich das Darlehen auch per Post oder telefonisch verlängern?

    Eine telefonische Verlängerung ist leider nicht möglich, da bei der Verlängerung die bis dahin angefallenen Zinsen und Gebühren entrichtet werden müssen. Von einer Verlängerung per Post raten wir ab, da wir keine Haftung für verloren gegangenes Geld auf dem Postweg übernehmen.

  • Kann jemand anderes das Pfand einlösen oder verlängern?

    Jeder, der im Besitz Ihres Pfandscheines ist, kann das Pfand einlösen oder verlängern. Bewahren Sie daher Ihren Pfandschein sehr sorgfältig auf und melden Sie sich im Falle eines Verlustes umgehend bei uns. Wir setzen im System einen Sperrvermerk, sodass kein Unbefugter Ihr Pfand einlösen kann. Sie können Ihr Pfand dann unter Vorlage Ihres Ausweises einlösen oder verlängern.

  • Ist eine Ratenzahlung möglich?

    Eine Ratenzahlung ist im Pfandkreditgewerbe nicht vorgesehen. Folgendes ist jedoch möglich:

    Sie können die Zinsen und Gebühren für den bestehenden Pfandkreditvertrag entrichten und tragen gleichzeitig einen Teil des Darlehens ab. Daraufhin wird ein neuer Pfandschein ausgestellt, der ein entsprechend niedrigeres Darlehen aufweist. Auf diese Weise ist es möglich, das Darlehen nach und nach abzutragen, bis das Pfand schließlich vollständig eingelöst werden kann.